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   FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10 (https://dejure.org/2012,38457)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2012 - 3 K 2493/10 (https://dejure.org/2012,38457)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2012 - 3 K 2493/10 (https://dejure.org/2012,38457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 88 AO, § 201 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO, § 158 AO, § 146 AO
    Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender Mitwirkung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers - Verbot der Prämierung von Mitwirkungspflichtverletzungen - Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen - Nachkalkulation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwesenheit eines für die Steuerfestsetzung zuständigen Sachgebietsleiters als Voraussetzung für den wirksamen Abschluss einer tatsächlichen Verständigung

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Gerade durch die persönliche Anwesenheit dieses Beamten soll den Beteiligten die besondere Bedeutung ihrer Erklärungen im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung vor Augen geführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 - XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290).

    Zwar haben der IX. und der X. Senat des BFH in Hinblick auf die Kritik in der Literatur auf das Urteil des BFH vom 28. Juli 1993 (XI R 68/92, a.a.O.) zu der Frage nicht abschließend Stellung genommen, ob eine durch einen nicht entscheidungsbefugten Amtsträger getroffene Absprache die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung entfaltet, wenn sie nachträglich durch den zuständigen Sachgebietsleiter genehmigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1997 - IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580 und vom 7. Juli 2004 -X R 24/03, BStBl. II 2004, 975 unter Hinweis auf Seer, Verständigungen in Steuerverfahren, 1996, 325ff.; Seer, BB 1999, 78; Offerhaus, DStR 2001, 2093; Fittkau, DStZ 2003, 231).

    Da sich der Steuerpflichtige dem Grundsatz von Treu und Glauben an einer wirksamen tatsächlichen Verständigung festhalten lassen muss, wird dem Steuerpflichtigen gerade auch durch die persönliche Anwesenheit des für die Steuerfestsetzung zuständigen Sachgebietsleiters die besondere Bedeutung seiner Erklärungen im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung vor Augen geführt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 - XI R 68/92, a.a.O. und Finanzgericht Köln vom 22. November 2001 - 10 K 7558/96, a.a.O.).

  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 7558/96

    Wirksamkeitsanforderungen an eine tatsächliche Verständigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Denn zum einen ist die Unabdingbarkeit der Teilnahme eines für die Steuerfestsetzung zuständigen Sachgebietsleiters in der Rechtsprechung der Finanzgerichte anerkannt (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2000 - 1 K 3051/98, in juris und Finanzgericht Köln vom 22. November 2001 - 10 K 7558/96, in juris).

    Da sich der Steuerpflichtige dem Grundsatz von Treu und Glauben an einer wirksamen tatsächlichen Verständigung festhalten lassen muss, wird dem Steuerpflichtigen gerade auch durch die persönliche Anwesenheit des für die Steuerfestsetzung zuständigen Sachgebietsleiters die besondere Bedeutung seiner Erklärungen im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung vor Augen geführt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 - XI R 68/92, a.a.O. und Finanzgericht Köln vom 22. November 2001 - 10 K 7558/96, a.a.O.).

  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Die Ableitung des Gewinns in Anlehnung an die Richtsatzsammlung vor dem Hintergrund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung ist vertretbar und angemessen, ebenso ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 20 % (vgl. BFH- Beschluss vom 5. Dezember 2007 - X B 4/07, BFH/NV 2008, 587).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Zwar haben der IX. und der X. Senat des BFH in Hinblick auf die Kritik in der Literatur auf das Urteil des BFH vom 28. Juli 1993 (XI R 68/92, a.a.O.) zu der Frage nicht abschließend Stellung genommen, ob eine durch einen nicht entscheidungsbefugten Amtsträger getroffene Absprache die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung entfaltet, wenn sie nachträglich durch den zuständigen Sachgebietsleiter genehmigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1997 - IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580 und vom 7. Juli 2004 -X R 24/03, BStBl. II 2004, 975 unter Hinweis auf Seer, Verständigungen in Steuerverfahren, 1996, 325ff.; Seer, BB 1999, 78; Offerhaus, DStR 2001, 2093; Fittkau, DStZ 2003, 231).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere Teil vertraut und im Hinblick darauf bestimmte Dispositionen getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 - XI R 78/95, BStBl. II 1996, 625).
  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Insbesondere bei Betrieben, die ganz überwiegend Einnahmen auf Grund einer Vielzahl von mündlich geschlossenen Einzelverträgen an Gäste erzielen, die in der Regel der Person nach nicht bekannt sind, meist keine Rechnung verlangen und häufig mit Bargeld bezahlen, wie beispielsweise Gaststätten, ist von besonderer Bedeutung, dass die Buchungen und die Aufzeichnungen zeitnah und vollständig vorgenommen werden (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 27. Januar 2009 - 6 K 3954/07, EFG 2009, 1092).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen können nach den Umständen des Einzelfalles den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BStBl. II 1982, 409).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Dieser Sachverhalt gibt im Allgemeinen ausreichend zahlenmäßige Anhaltspunkte für das Ausmaß nicht erklärter Betriebseinnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BStBl. II 1990, 109).
  • FG Münster, 10.11.2003 - 6 V 4562/03

    Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Aus einer solchen Nachkalkulation lässt sich das Maß der Zuschätzungen von nicht erfassten Einnahmen ableiten (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 10. November 2003 - 6 V 4562/03 E,U, EFG 2004, 236).
  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
    Da diese Schätzung auf den Zahlen der Buchführung der Steuerpflichtigen beruht, ist sie grundsätzlich einer Schätzung nach Richtsätzen überlegen (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19. August 2004 - 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant;

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 47/94

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung der Kostenmiete als Mietwert für die selbstgenutzte

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3051/98

    Tatsächliche Verständigung über

  • FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der

    Nach der innerbehördlichen Organisation ist dies in der Regel neben dem Vorsteher der Sachgebietsleiter der mit dem Steuerfall befassten Veranlagungsstelle (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012 3 K 2493/10, EFG 2013, 186; FG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 14.07.2010 2 K 2269/07, Juris) bzw. ein Veranlagungssachgebietsleiter (BFH-Urteil vom 28.07.1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2006 7 K 228/02, EFG 2006, 1809) und - anders als wohl der Beklagte meint - im Rechtsbehelfsverfahren auch der Leiter der Rechtsbehelfsstelle (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.1997 IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580; vom 28.07.1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; vom 05.10.1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45), nicht jedoch eine beim Finanzamt in der bloßen Funktion eines Sachbearbeiters tätige Person.
  • FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13

    Abgabenordnung: Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Nach Ansicht von Wüllenkemper (Anmerkung zur a. A. des FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 21.09.2012 3 K 2493/10, EFG 2013, 186) möge es zwar so sein, dass eine tatsächliche Verständigung nicht nach zivilrechtlichen Regeln genehmigt werden könne.
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